Schulzeiten und Schulregeln
Die reguläre Schulzeit beginnt um 8:30 Uhr und endet um 12:45 Uhr. Unten aufgeführte Schulregeln wurden in der Gesamtlehrerkonferenz vom 07. Februar 2014 und Zustimmung der Schulkonferenz am 26. März 2014 verabschiedet. §90 Schulgesetz findet Anwendung, weitere zugrundeliegende Paragrafen: §1 (Aufgaben der Schule) und §72 (Pflichten der Schüler) des Schulgesetzes.

Ich passe auf mein Eigentum auf und nehme anderen nichts weg.
Bei Verstoß: Ermessensentscheidung Lehrkraft. Bei Diebstahl Polizei einschalten. S. auch §90, Schulgesetz.

Ich befolge die Anweisungen der Lehrkräfte im Unterricht, in den Pausen und in der Freizeitstunde.
Bei Verstoß: Ermessenentscheidung, Lehrkräfte. S. auch §90, Schulgesetz.

Im Schulbus beachte ich die Anweisungen der Busbegleitung und des Busfahrers.
Bei Verstoß: Busausschluss möglich. Busbegleitungen melden an Busunternehmen. Sie melden an Stadt HN als Kostenträger. Stadt HN hält Rücksprache mit Schulleitung.

Morgens melden mich meine Eltern ab, wenn ich nicht in die Schule komme. Ab 18 Jahren kann ich selbst anrufen.
Bei Verstoß: Es zählt als unentschuldigtes Fehlen. Es kann angezeigt werden und kostet Geld. Schulleitung einschalten.

Bei Problemen z.B. mit anderen Mitschülern oder wenn ich Hilfe brauche gehe ich zur Lehrkraft oder zur Schulsozialarbeit.

Rauchen ist auf dem Schulgelände und auf dem Pausenhof verboten. Wenn ich 18 Jahre alt bin, frage ich meinen Lehrer oder Lehrerin für eine Lösung. (Raucherecke befindet sich vor dem Kindergartengebäude).
Bei Verstoß: werden die Eltern schriftlich benachrichtigt. Zigaretten müssen ausgehändigt werden. Sie müssen von Eltern abgeholt werden. Klassenlehrer oder Fachlehrer.

Gefährliche Gegenstände (z.B. Messer oder Softair-Waffen/Anscheinwaffen) darf ich nicht in die Schule mitbringen.
Bei Verstoß: Übergabe der Waffen an die Polizei. Eltern werden informiert. Schulleitung einschalten. S. auch §90, Schulgesetz.

Ich beleidige und bedrohe niemanden mit Worten oder Zeichen (z.B. Mittelfinger). Ich gehe gut mit den anderen um und schlage niemanden.
Bei Verstoß: Ermessensentscheidung der Lehrkraft. Schlagen ist eine Körperverletzung. Polizei kann eingeschaltet werden, ein Schulausschluss kann ausgesprochen werden. Es kann eine Anzeige seitens des Opfers zur Folge haben. Schulleitung einschalten. S. auch §90, Schulgesetz.

Während der Schulzeit und in den Pausen schalte ich das Handy aus oder lautlos. Dies gilt auch für iPods, MP3-Player, Gameboys und Ähnliches. Ich will in der Pause mit den anderen reden. Ausnahme: es ist ausdrücklich durch eine Lehrkraft für den Unterricht erlaubt. Die Geräte werden auf eigene Verantwortung mitgebracht.
Bei Verstoß: Handy wird von Lehrkraft weggenommen. Nach Schulschluss kann es bei Lehrkraft abgeholt werden. Für Praktikanten und Lehrkräfte gilt: keine Telefonate, SMS während der Unterrichtszeit, auf lautlos stellen.