Schulzeiten
Schulregeln
Die unten aufgeführte Schulregeln wurden in der Gesamtlehrerkonferenz vom 07. Februar 2014 und Zustimmung der Schulkonferenz am 26. März 2014 verabschiedet.
§90 Schulgesetz findet so seine Anwendung. Weitere zugrundeliegende Paragrafen sind §1 (Aufgaben der Schule) und §72 (Pflichten der Schüler) des Schulgesetzes.
Zuhören

Ich befolge die Anweisungen der Lehrkräfte im Unterricht, in den Pausen und in der Freizeitstunde.
Bei Verstoß entscheiden die Lehrkräfte nach ihrem Ermessen. Siehe auch §90 im Schulgesetz.
Handyverbot

Während der Schulzeit und in den Pausen schalte ich das Handy aus oder lautlos.
Dies gilt auch für iPods, MP3-Player, Gameboys und Ähnliches. Ausnahme: es ist ausdrücklich durch eine Lehrkraft für den Unterricht erlaubt. Die Geräte werden auf eigene Verantwortung mitgebracht. Dies gilt auch für pädagogsiche Mitarbeiter und Lehrkräfte.
Bei Verstoß wird das Handy von der Lehrkraft weggenommen. Nach Schulschluss kann es dort abgeholt werden.
Lehrkräfte sollen jedoch für Notfälle erreichbar sein.
Busfahren

Im Schulbus beachte ich die Anweisungen der Busbegleitung und des Busfahrers.
Bei Verstoß ist ein Busausschluss möglich. Die Busbegleitungen melden dies an Busunternehmen. Sie melden dies zudem an die Stadt Heilbronn als Kostenträger. Die Stadt hält Rücksprache mit der Schulleitung.
Krankmeldung

Morgens melden mich meine Eltern ab, wenn ich nicht in die Schule kommen kann. Ab 18 Jahren kann ich selbst anrufen.
Wenn am dritten Tag nach der Krankmeldung oder dem Fernbleiben keine schriftliche Entschuldigung vorliegt, zählt es als unentschuldigtes Fehlen. Bei mehreren Verstößen wird dies angezeigt über das Haus des Jugendrechts. Die Schulleitung wird hier immer hinzugezogen.
Diebstahl

Ich nehme anderen Menschen nichts weg!
Bei Verstoß entscheidet die Lehrkraft nach ihrem Ermessen. Bei Diebstahl wird die Polizei eingeschalten. Siehe auch §90 im Schulgesetz.
Waffenverbot

Gefährliche Gegenstände darf ich nicht in die Schule mitbringen!
Hierzu zählen z.B. Messer, Softair-Waffen, Schreckschusspistolen und auch Anscheinwaffen (Faschingsverkleidung). Bei Verstoß wird die Waffe der Polizei übergeben. Die Eltern werden umgehend informiert und die Schulleitung hinzugezogen. Siehe auch §90 im Schulgesetz.
Hilfe holen

Bei Problemen kann ich mir Hilfe holen!
z.B. bei Konflikten mit anderen Menschen oder wenn ich anderweitig Hilfe brauche, dann gehe ich zu einer Lehrkraft der ich vertraue oder zur Schulsozialarbeit.
Jeder der Hilfe braucht bekommt Hilfe. Alle Menschen an der Paul-Meyle-Schule sind angehalten aufmerksam auf ihre Mitmenschen zu achten und auch Hilfe anzubieten, wenn es von außen sinnvoll erscheint.
Rauchverbot

Rauchen ist auf dem Schulgelände und auf dem Pausenhof verboten.
Wenn man 18 Jahre alt wird, kann man seine Lehrkräfte nach einer Lösung fragen. Eine Raucherecke befindet sich vor dem Kindergartengebäude, außerhalb des Schulgeländes.Bei Verstoß werden die Eltern schriftlich benachrichtigt. Die Zigaretten müssen den Lehrkräften ausgehändigt und von den Eltern abgeholt werden.
Miteinander

Ich beleidige und bedrohe niemanden mit Worten oder Zeichen.
Ich gehe gut mit anderen Menschen um und schlage niemanden!
Bei Verstoß entscheidet die Lehrkraft nach ihrem Ermessen. Schlagen ist eine Körperverletzung. Die Polizei kann eingeschaltet werden, ein Schulausschluss kann ausgesprochen werden. Es kann auch eine Anzeige seitens des Opfers zur Folge haben. Die Schulleitung wir hinzugezogen. Siehe auch §90 im Schulgesetz.
Schnee

Im Winter werfe ich keine Schneebälle!
Bei Verstoß entscheidet die Lehrkraft nach ihrem Ermessen. Eine Zimmerpause ist möglich. Siehe auch §90 im Schulgesetz.